Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

2005 legte der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD erstmals fest, dass in jeder Legislaturperiode ein „Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ erstellt werden soll. Drei Jahre später beauftragte Dr. Ursula von der Leyen, damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eine interdisziplinär zusammengesetzte Sachverständigenkommission damit, das Gutachten für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zu erstellen (BMFSFJ 2008).

Das Gutachten der Sachverständigenkommission wurde im Januar 2011 an die Bundesregierung übergeben, die ihrerseits dazu eine Stellungnahme erarbeitete. Beide Teile zusammen – Gutachten der Sachverständigenkommission und Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten der Sachverständigenkommission – bilden den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der mit dem Titel „Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ im Juni 2011 veröffentlicht wurde.

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