Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Der Dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wurde am 9. Juni 2021 vom Kabinett beschlossen.

Der Bericht setzt sich aus dem Gutachten der Sachverständigenkommission, der Stellungnahme der Bundesregierung und einer Bilanzierung des Zweiten Gleichstellungsberichts zusammen. Der Bundestag wird sich in der kommenden Legislaturperiode mit dem Bericht befassen.

 

Printexemplare des Dritten Gleichstellungsberichts können beim BMFSFJ bestellt werden.

 

Der Gleichstellungsbericht löst als Publikation das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht ab, das im Gleichstellungsbericht enthalten ist.

 

Hier erfahren Sie mehr über die Bestandteile und Hintergründe der Gleichstellungsberichte.