Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten

Die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat eine Positionierung zur Frage des Rechtsanspruchs auf Mobiles Arbeiten veröffentlicht.

 

Im Zuge technologischer Entwicklungen nehmen die Möglichkeiten für mobile, orts- und zeitflexible Erwerbs- und Sorgearbeit stetig zu. Sie können eine Chance für die bessere Vereinbarkeit der Lebensbereiche darstellen. Diese Chance besteht aber nur dann, wenn mit Hilfe digitaler Technologien Erwerbs- und Sorgearbeit selbstbestimmt und zufriedenstellend aufeinander abgestimmt sowie geschlechtergerecht und partnerschaftlich verteilt werden kann. Der Einsatz muss mit Schutz von Gesundheit und Privatsphäre einhergehen. Die Sachverständigenkommission spricht sich für einen Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten bei entsprechender Flankierung aus.

Aktuell ist der Vorschlag eines Rechtsanspruchs auf Mobiles Arbeiten sehr präsent und wird breit diskutiert. Damit dabei Gleichstellung hinreichend berücksichtigt wird, möchte die Sachverständigenkommission ihre diesbezügliche Handlungsempfehlung bereits jetzt im Format dieser Positionierung veröffentlichen anstatt erst mit der Veröffentlichung ihres gesamten Gutachtens.

 

Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht (2020): Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten. Positionierung der Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zur geplanten Reform, 19.10.2020.

 

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