Informationen zum Dritten Gleichstellungs-Bericht in Leichter Sprache

Der Gleichstellungs-Bericht allgemein

Die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland
ist noch nicht in allen Lebens-Bereichen gut.
Das soll in Zukunft besser werden.
Deshalb untersucht eine Gruppe von Fachleuten
den Stand der Gleichstellung in Deutschland.
Diese Untersuchung findet ungefähr alle 4 Jahre
im Auftrag der Bundes-Regierung
statt.

Die Ergebnisse der Untersuchung stehen in einem Gutachten.
In dem Gutachten stehen auch Vorschläge dazu,
wie die Gleichstellung in Zukunft besser werden kann.
Diese Vorschläge heißen Handlungs-Empfehlungen.
Sie richten sich an die Politik, Verwaltung, Wissenschaft,
Wirtschaft und an Interessen-Vertretungen von Arbeitnehmer*innen.

Die Bundes-Regierung bekommt das fertige Gutachten
und schreibt dazu eine Stellungnahme, also eine Bewertung.
In der Stellungnahme steht,

  • wie die Bundes-Regierung über das Gutachten denkt.
  • welche Vorschläge die Bundes-Regierung umsetzen will.

Das Gutachten und die Stellungnahme bilden zusammen
den Gleichstellungs-Bericht der Bundes-Regierung.

 

Über den Dritten Gleichstellungs-Bericht

Jeder Gleichstellungs-Bericht hat ein eigenes Thema.
Das ist das Thema des Dritten Gleichstellungs-Berichts:
Digitalisierung geschlechter-gerecht gestalten.
Das bedeutet: Bei der digitalen Entwicklung sollen alle Geschlechter
die gleichen Verwirklichungs-Chancen bekommen.

 

 

Hier können Sie den ganzen Text in Leichter Sprache zum Dritten Gleichstellungs-Bericht herunterladen.