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Newsletter der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht, Dezember 2020Sehr geehrte Interessierte am Dritten Gleichstellungsbericht,wir blicken auf ein arbeitsreiches Jahr zurück, in dem viele Menschen die Chancen, aber auch die Herausforderungen der Digitalisierung erlebt haben. Auch die Sachverständigen und die Geschäftsstelle haben die Arbeit am Gutachten hauptsächlich im Homeoffice und über Videokonferenzen fortgesetzt und waren dabei zum Teil über Ländergrenzen hinweg digital verbunden. Dennoch konnten wir das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht weitgehend fertigstellen. Anfang Dezember hat sich die Sachverständigenkommission ein letztes Mal für eine Redaktionssitzung im virtuellen Raum getroffen. Wir freuen uns, dass das Gutachten nun im Lektorat ist. Ende Januar 2021 wird es Bundesministerin, Franziska Giffey, übergeben und auf der Website des Dritten Gleichstellungsberichts veröffentlicht. Bis dahin haben Sie die Möglichkeit in unsere neuen Veröffentlichungen zu schauen. Seit dem letzten Newsletter im Sommer haben wir eine Reihe von Expertisen und Dokumentationen veröffentlicht, mit spannenden Erkenntnisse zu aktuellen Themen aus dem Bereich Gleichstellung und Digitalisierung: beispielsweise die Expertisen zu „Geschlecht und Gewalt im digitalen Raum“, zu „Geschlechterstereotypen und Sozialen Medien“ oder die Veröffentlichungen zu Geschlechteraspekten der Plattformarbeit. Zudem hat die Sachverständigenkommission im Oktober aus aktuellem Anlass eine Positionierung zum Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten veröffentlicht. Alle Publikationen stehen Ihnen auf unserer Website zum Download zur Verfügung: https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/de/topic/61.veroeffentlichungen.html |
Dokumentationen
Wenn Sie uns auf Twitter unter @gleichgerecht [ https://twitter.com/gleichgerecht ] folgen, erfahren Sie auch direkt von Neuigkeiten rund um den Dritten Gleichstellungsbericht. Wir wünschen Ihnen eine gute und erholsame Zeit zum Jahreswechsel und freuen uns darauf, das neue Jahr mit der Veröffentlichung des Gutachtens zum Dritten Gleichstellungsberichts zu beginnen. Ihre Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht
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