Soziale Sicherung von Plattformarbeitenden

Expertise von Martin Gruber-Risak

Mit der fortschreitenden Digitalisierung gewinnt die Vermittlung von Arbeit über Plattformen an Bedeutung. Im Mittelpunkt der Diskussion um Plattformarbeit steht häufig die rechtliche Einordnung von Plattformarbeiter*innen, die sich u. a. auf den (arbeitsrechtlichen) Schutz vor Diskriminierung oder die Geltung des Mindestlohngesetzes auswirkt. Der Status hat zudem Folgen für den sozialrechtlichen Schutz, das heißt die Absicherung von Risiken wie Krankheit, Alter, Mutter- oder Elternschaft. Zudem handelt es sich oft um unregelmäßige Arbeit, teilweise in Kombination mit anderen Tätigkeiten und sehr unterschiedlichen Einkommenschancen. Die daraus resultierenden Probleme einer adäquaten sozialen Absicherung stellen sich in besonderer Weise für Personen, die Plattformarbeit als Möglichkeit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wählen oder Personen in unteren Einkommenssegmenten, denen es an alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten fehlt. Dazu gehören nicht unwesentlich Frauen.

Prof. Dr. Martin Gruber-Risak weist in seiner Expertise für den Dritten Gleichstellungsbericht zum einen die Probleme von Plattformarbeit im Hinblick auf eine adäquate soziale Sicherung auf. Zum anderen werden verschiedene Regelungsoptionen aufgezeigt mit dem Ziel, den rechtlich korrekten Status von Plattformarbeiter*innen besser durchsetzen zu können, als auch, unabhängig vom Status der Plattformarbeiter*innen, eine umfassende soziale Absicherung zu gewährleisten.

 

Der Autor:

ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Gruber-Risak, Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien

 

Gruber-Risak, Martin (2020): Soziale Sicherung von Plattformarbeitenden. Expertise für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.