Der Dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wurde am 9. Juni 2021 vom Kabinett beschlossen.
Der Bericht setzt sich aus dem Gutachten der Sachverständigenkommission, der Stellungnahme der Bundesregierung und einer Bilanzierung des Zweiten Gleichstellungsberichts zusammen. Der Dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung befasst sich mit der Frage, welche Weichenstellungen erforderlich sind, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben.
Printexemplare des Dritten Gleichstellungsberichts können beim BMFSFJ bestellt werden.
- phoenix
Im Anschluss an den Beschluss wurde der Dritte Gleichstellungsbericht von der Bundesgleichstellungsministerin Christine Lambrecht und der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Der Beschluss der Bundesregierung über den Dritten Gleichstellungsbericht und die anschließende Pressekonferenz wurden medial breit aufgegriffen.
Am 5. April 2019 hat Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht berufen. Den Vorsitz der Kommission hat Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok inne.
Die Sachverständigenkommission besteht aus elf Fachleuten aus verschiedenen Fachdisziplinen. Sie wird von einer Geschäftsstelle unterstützt.
Das Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht unter dem Titel „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ wurde Bundesgleichstellungsministerin Franziska Giffey am 26. Januar 2021 übergeben und zeitgleich hier veröffentlicht.
Eine Übersicht über die Arbeitsschritte und Meilensteine der Gutachtenerstellung sehen Sie hier in Form eines Zeitstrahls.
Hier finden sie Hintergrundinformationen zu Gleichstellungsberichten und ihrer Funktion in der gleichstellungspolitischen Steuerung.