Was sind Gleichstellungsberichte?

Die Gleichstellungsberichte leisten eine empirische Bestandsaufnahme zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland und geben Handlungsempfehlungen, um erkannte Ungleichheiten abzubauen. Die Berichte informieren und geben Anstöße für gleichstellungspolitisches Handeln.

 

Hintergrund

Die Bundesregierung legt laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.2012 (Plenarprotokoll 17/214 und Drs. 17/8879 vom 06.03.2012) sowie des Bundesrats (Drs. 376/11 (B) vom 23.09.2011) einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland vor.

2011 wurde der Erste Gleichstellungsbericht, 2017 der Zweite Gleichstellungsbericht und 2021 der Dritte Gleichstellungsbericht veröffentlicht. Während der Erste und der Zweite Gleichstellungsbericht eine große Bandbreite gleichstellungsrelevanter Themen betrachteten, fokussiert sich der Dritte Gleichstellungsbericht erstmals auf ein Schwerpunktthema, die Digitalisierung. Er beantwortet die Leitfrage, welche Weichenstellungen erforderlich sind, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben.

 

Das Gleichstellungsberichtswesen ist also noch relativ jung im Vergleich zum Berichtwesen anderer Politikfelder wie dem Altersbericht (2020 wurde der 8. veröffentlicht), dem  Familienbericht (der 9. Familienbericht wurde im Mai 2021 veröffentlicht), oder den Kinder- und Jugendberichten, die bereits beim 16. angelangt sind, und bei denen sich jeweils bestimmte Rhythmen von Überblicks- und Schwerpunkt-Berichten etabliert haben.

 

Bestandteile der Gleichstellungsberichte

Für den Gleichstellungsbericht schreibt jeweils eine interdisziplinär besetzte Sachverständigenkommission ein Gutachten, das sie der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergibt. Im Anschluss erstellt das Ministerium mit den anderen Ressorts der Bundesregierung eine Stellungnahme zum Gutachten, die vom Kabinett beschlossen wird. Die Stellungnahme enthält auch eine Bilanzierung des vorhergehenden Gleichstellungsberichts. Aus diesen beiden Teilen – Gutachten und Stellungnahme inkl. Bilanzierung – besteht der Gleichstellungsbericht, der dann dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und dort besprochen wird.

Visualisierung: Deckblatt des Gutachtens zum Zweiten Gleichstellungsbericht, Plus-Symbol, Deckblatt der Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht, Gleich-Symbol, Deckblatt des Zweiten Gleichstellungsberichts

 

Einbindung der Gleichstellungsberichte in die politische Steuerung

Die Funktion der Gleichstellungsberichte in der politischen Steuerung kann mit dem politikwissenschaftlichen Konzept des Steuerungszyklus (vgl. Zweiter Gleichstellungsbericht, S. 34) betrachtet werden.

  • Das Gutachten für den Gleichstellungsbericht erstellt erstens eine Analyse und leitet hieraus Handlungsbedarfe ab.
  • Zweitens formuliert er Vorschläge für konkrete Umsetzungsschritte.
  • Der Gleichstellungsbericht findet dann Eingang in die politische Willensbildung in Parteien, Verbänden und Zivilgesellschaft. Wenn aus diesen Diskussionsprozessen Ideen und Empfehlungen in Wahlprogramme übernommen und in Koalitionsverträgen vereinbart werden, können sich Regierungen – drittens – an die Umsetzung machen.
  • Die begleitende Steuerung des Regierungshandels als vierter Schritt soll nun über die erstmals aufgestellte Ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie erfolgen. Sie orientiert sich an den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und den dort aufgegriffenen Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts (vgl. Gleichstellungsstrategie, S. 5).
  • Der fünfte Schritt des Steuerungszyklus stellt das Monitoring dar. Dazu wird im Gleichstellungsbericht der jeweils vorherige Bericht bilanziert.

Dadurch schließt sich der Kreis und beginnt auf höherem Niveau von vorn.