Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Sehr geehrte Interessierte am Dritten Gleichstellungsbericht,

wir freuen uns sehr, Sie in diesem Newsletter zur Kick-Off-Veranstaltung der Reihe „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ am 10. September einladen zu können. Wir starten online um 10 Uhr am Freitag mit spannenden Impulsen und Diskussionsrunden zu den Themen des Gleichstellungberichts. In den folgenden Monaten wird es dann fünf Roundtables geben, über die wir Sie selbstverständlich informieren werden. Mehr Details und den Link zur Anmeldung finden Sie unter „Aktuelles“.

Der inhaltliche Fokus des Newsletters liegt diesen Monat auf dem Thema Vereinbarkeit, mit Schwerpunkt auf den Expertisen, Hearings und Beiträgen des Gutachtens zum Thema Mobiles Arbeiten. Auf eine kurze Zusammenfassung und Einordnung der Inhalte, die im Prozess der Gutachtenerstellung von der Sachverständigenkommission und anderen Expert*innen erarbeitet wurden, sowie weitere Lese-, Hör- und Sehtipps können Sie sich im Abschnitt „Einblick in das Gutachten“ freuen.

Ganz unten dann, wie jeden Monat, Hinweise auf Dokumentationen vergangener Veranstaltungen sowie Links zu noch kommenden für Sie möglicherweise interessanten Events.

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre!

Inhalt dieser Ausgabe

Aktuelles:  Veranstaltungsreihe zum Dritten Gleichstellungsbericht startet am Freitag, 10. September | Dritter Gleichstellungsbericht aus der Druckerei eingetroffen

Einblick in das Gutachten: Mobiles Arbeiten und Vereinbarkeit | Kompakt: Expertisen und Hearings zum Thema | Tipps zum Thema (Lesen, Sehen, Hören)

Eindrücke aus der Arbeit der Geschäftsstelle und der Kommission: Vergangene und kommende Veranstaltungen

Aktuelles

Veranstaltungsreihe zum Dritten Gleichstellungsbericht startet am Freitag, 10. September

Die EAF Berlin lädt mit ihren Kooperationspartner*innen Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung dazu ein, die Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsbericht mit Vertreter*innen aus der Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu diskutieren und anwendungsorientiert weiterzuentwickeln. Am 10. September findet von 10-13 Uhr die digitale Auftaktveranstaltung statt. Daran werden sich bis Januar 2022 fünf themendifferenzierte Roundtables anschließen, über die wir Sie hier im Newsletter selbstverständlich auf dem Laufenden halten werden.

Zentrale Leitfragen beim Kick-Off werden sein: Welche Handlungsempfehlungen sollten für eine zeitnahe Umsetzung in den Roundtables vertieft diskutiert werden? Welche Aufgaben müssen in der nächsten Legislaturperiode dringend für eine geschlechtergerechte Digitalisierung erledigt werden? Welche weiteren Handlungsempfehlungen sind nötig?  Welche Akteur*innen sind gefragt, um diese Handlungsempfehlungen Realität werden zu lassen?

Wir möchten Sie herzlich dazu einladen dabei zu sein. Die Teilnahme ist kostenlos. Wir bitten um Anmeldung auf der Website der Veranstaltungsreihe.

Dritter Gleichstellungsberichts aus der Druckerei eingetroffen

Mittlerweile ist die Print-Version des Dritten Gleichstellungsberichts aus der Druckerei eingetroffen. Sie kann beim BMFSFJ kostenfrei bestellt werden. Zum Download steht er unter derselben Adresse ebenfalls zur Verfügung.

Einblick in das Gutachten

Mobile Arbeit und Vereinbarkeit

Illustrationen von Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári

Digitale Endgeräte wie Laptops oder Smartphones ermöglichen es in vielen Berufen, zumindest einen Teil der Arbeit außerhalb der Arbeitsstätte zu erledigen (Mobiles Arbeiten). Dadurch eröffnet Mobiles Arbeiten gerade für Menschen mit Sorgeverantwortung neue Chancen, Beruf und Sorgearbeit aufeinander abzustimmen. Gleichzeitig beinhalten die digital vermittelten Möglichkeiten der besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit auch Risiken. Eine ständige berufliche Erreichbarkeit auf dem Handy außerhalb des Arbeitsplatzes kann, ebenso wie private Erreichbarkeit während der Arbeitszeit, z. B. leicht zu Stress und in der Folge zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Der schmale Grad zwischen Chance und Gefahr der mobilen Erreichbarkeit wird am Beispiel der Pflege von Angehörigen deutlich: Durch Telepflege und digitale Technik in der Wohnung können sich pflegende Angehörige jederzeit per Smartphone über die Situation zuhause informieren lassen. Dies mag sie bei ihrem Vereinbarkeitsspagat entlasten. Gleichzeitig ist das Verschwimmen der Grenzen gerade zwischen häuslicher Pflege und Erwerbsarbeit kritisch zu sehen. Studien zeigen, dass Erwerbsarbeit für pflegende Angehörige oft eine bewusst genutzte Selbstsorgeressource für die Bewältigung der Pflegesituation darstellt.

In ihrem Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht hebt die Sachverständigenkommission daher hervor, dass eine kluge Regulierung gefragt ist, um die Chancen flexiblen Arbeitens – hinsichtlich der Arbeitszeit und des Arbeitsortes – für die bessere Vereinbarkeit verschiedener Lebensbereiche zu nutzen. Dies betrifft zum einen den Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten, flankiert durch Schutzmechanismen für die Arbeitnehmer*innen. Zum anderen betrifft es eine „vereinbarkeitsfördernde“ Gestaltung der Arbeitszeit: Die Sachverständigenkommission empfiehlt ein Recht auf Wahlarbeitszeit einzuführen, das eine zeitlich flexible Regelung für die Gestaltung der täglichen Arbeitszeit insgesamt, aber auch „Vereinbarkeitspausen“ während der Arbeitszeit ermöglicht. Zudem muss über die Arbeitszeiterfassung sichergestellt sein, dass die Arbeitszeit auch bei Mobilem Arbeiten den Anforderungen des Arbeitszeitrechts entsprechend erfasst wird. Ideal wäre, eine solche Regelung im Tarifvertrag oder in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu treffen.

Kompakt: Expertisen und Hearings zum Thema

Bereits vor der Pandemie beschäftigte sich die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht mit dem Mobilen Arbeiten als einem zentralen Thema der digitalisierten Arbeitswelt. Im Prozess der Gutachtenerstellung wurden Expertisen beauftragt, in denen einzelne Aspekte genauer analysiert wurden. Zudem fanden Hearings statt, auf denen Forschende und Stakeholder vertieft diskutieren konnten und so zur Arbeit der Sachverständigenkommission beitrugen. Hier werden die für Mobiles Arbeiten und Vereinbarkeit relevanten Expertisen und Hearings in Kürze zusammengefasst. Die potentiellen Folgen des mobilen Arbeitens für die Aufteilung von Erwerbs-und Sorgearbeit sowie die geschlechtsbezogenen Gesundheitsrisiken standen bei den Analysen für das Gutachten im Vordergrund.

 

Expertise: Erwerbsarbeit, Geschlecht und Entgrenzung – Auswirkungen auf die Gesundheit

Carsten Brück und Michael Gümbel haben in einer Expertise für das Gutachten detailliert herausgearbeitet, was es bedeutet, wenn bisher vertraute Grenzen von Raum und Zeit im Arbeitsleben fluide werden. Insbesondere die Gesundheit der Menschen haben sie dabei in den Blick genommen. Sie stellten z.B. fest, dass das Wegfallen von Pendelzeiten sich insbesondere bei Frauen positiv auf die Gesundheit auswirken kann. Bei Frauen sind lange Wegstrecken tendenziell häufiger mit gesundheitlichen Problemen verbunden als bei Männern. Jedoch nennen Brück und Gümbel auch die Herausforderungen für den Arbeitsschutz, die mit dem Mobilen Arbeiten einhergehen: u.a. die ständige Erreichbarkeit, das Nichteinhalten von Pausenzeiten, die Länge und Lage der Arbeitszeiten sowie emotionaler Stress, z.B. hervorgerufen von elektronischer Leistungsüberwachung.

 

Hearing: Entgrenzte Erwerbsarbeit und interessierte Selbstgefährdung

Über Gesundheitsrisiken und ihre Geschlechteraspekte sprach auch Dr. Yvonne Lott in einem Expert*innen-Hearing für das Gutachten zum Dritten Gleichstellungsbericht. Sie führte aus, dass bei verschwimmenden Grenzen zwischen Erwerbsarbeit und Privatleben sowohl Männer als auch Frauen zu gesundheitlicher Selbstgefährdung neigen, wenn Schutzmechanismen fehlen. Es gibt jedoch Unterschiede: Männer, die zu Hause arbeiten, sind mit einem großen Maß an Arbeitsintensität und Mehrarbeit konfrontiert. Die Selbstgefährdung geht auf die bezahlte Erwerbsarbeit zurück. Frauen hingegen weiten im Homeoffice ihre Sorgearbeit aus; ihre Selbstgefährdung geht auf die unbezahlte Sorgearbeit zurück.

 

Expertise: Auswirkungen der Ort-Zeit-Flexibilisierung von Erwerbsarbeit auf informelle Sorgearbeit

Die von den Sachverständigen bei Claire Samtleben, Dr. Kai-Uwe Müller und Dr. Yvonne Lott in Auftrag gegebene Expertise beschäftigte sich (vor der Pandemie) mit den Auswirkungen des Homeoffice auf die Aufteilung von Sorgearbeit in heterosexuellen Partnerschaften. Die Autor*innen beschreiben, dass die Nutzung von Homeoffice durchaus das Potential für eine gerechtere Verteilung von Sorgearbeit innewohne: So führe die Nutzung von Homeoffice in den betrachteten Paarhaushalten im Durchschnitt zu einer Ausweitung informeller Sorgearbeit bei beiden Geschlechtern. Gleichzeitig sei der Zusammenhang bei Frauen jedoch ausgeprägter, und somit ebenso die Gefahr einer Retraditionalisierung von Geschlechterrollen im Haushalt gegeben: Frauen erhöhen mit dem Homeoffice ihre informelle Sorgearbeit um etwa 1,7 Stunden, während dies bei Männern nur um etwa 0,6 Stunden pro Woche der Fall sei. Der relative Anteil der Frauen steigt demnach sogar, der Gender Care Gap erhöht sich also.

 

Expertise: Covid-19, Gender und Digitalisierung

Befragungen der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass vor Einsetzen der Pandemie ca. vier Prozent der Beschäftigten überwiegend oder ausschließlich zu Hause arbeitete. Die Pandemie hat zu einem starken Schub für das Mobile Arbeiten gesorgt. Aktuell arbeiten ca. 15 Prozent der Beschäftigten zumindest teilweise von zu Hause. Dr. Nicole Shephard hat in einer Expertise für die Sachverständigenkommission den Wissensstand zur thematischen Schnittstelle zwischen Covid-19, Gender und Digitalisierung zusammengestellt. Bezogen auf die Verschiebung der Erwerbsarbeit in den digitalen Raum beschreibt sie unter anderem, wie sich bei der digitalen Kommunikation, z.B. im Homeoffice, diskriminierende Kommunikationsmuster verstärken können. Machtverhältnisse in der Gesprächskultur können sich zum Beispiel in Videokonferenzen noch stärker äußern als in einer Offline-Sitzung. Das betrifft zum Beispiel ungleiche Sprechzeiten, Unterbrechungen oder unterschiedliche Verarbeitung nonverbaler Kommunikation.

  • Shephard, Nicole (2021): Covid-19, Gender und Digitalisierung. Expertise für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.

 

Positionierung: Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten

Im Zuge der Pandemie haben viele Arbeitgeber*innen Homeoffice für ihre Beschäftigten ermöglicht. Klare betriebliche Regelungen, die z.B. dafür sorgen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit oder Gesundheitsschutz eingehalten werden, stehen jedoch häufig noch aus. Auch der gesetzliche Anspruch auf Mobile Arbeit dürfte in der nächsten Legislaturperiode weiterhin Thema sein. Die Sachverständigenkommission formulierte in einem Positionspapier im Oktober 2020 einen konkreten Vorschlag für eine gesetzliche Regelung für das Mobile Arbeiten. Dieser sieht einen Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten vor, flankiert von Gesetzen, die den Arbeits-und Gesundheitsschutz, den Datenschutz, die Versicherung sowie die steuerliche Absetzbarkeit regeln. Der Rechtsanspruch für die Arbeitnehmenden geht dabei über den aktuellen Referentenentwurf des Gesetzes zum Mobilen Arbeiten , den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Anfang 2021 vorgelegt hat, hinaus. Die Sachverständigen plädieren dafür, dass der Wunsch nach Mobiler Arbeit von Arbeitgeber*innen nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann. Diese Regelung gleicht dem Anspruch auf Elternzeit oder Teilzeit.

Tipps zum Thema (Lesen, Sehen, Hören)

Lesen:

  • Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) listet auf einer Infoplattform eine Vielzahl an Studien zum Mobilen Arbeiten. Die Hans-Böckler-Stiftung fasst auf ihrer Website Studien der Stiftung zu Homeoffice und Mobiler Arbeit zusammen.
  • Philipp Frohn gibt im ada-magazin Tipps für ein gelungenes hybrides Arbeiten im Team: „Die Zukunft ist hybrid“.
  • Die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ stellt im Homeoffice ABC relevante Informationen von A wie „Agiles Arbeiten“ bis Z wie „Zukunftsfähige Unternehmenskultur“ zusammen.
  • Die Bundestagswahlen stehen an. Daher haben verschiedene Stiftungen und Organisationen die Programme der Parteien auf gleichstellungspolitische Themen überprüft. Die MaLisa-Stiftung hat diese Wahlsynopsen, Dokumente, Tools und Prüfsteine zusammengestellt.

Sehen:

  • Der Deutsche Frauenrat hat die Spitzenkandidat*innen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/ Die GRÜNEN, FDP und DIE LINKE in Video-Interviews – den DF-Küchengesprächen – zu ihren gleichstellungspolitischen Konzepten und Vorhaben befragt. Sehenswert ist auch der Trailer mit Maren Kroymann: „Gleichstellung ist keine Glückssache“.
  • Julia Friedrichs Dokumentation „HERstory: „Über Jahrhunderte erzählten und deuteten Männer Geschichte, schrieben HISTORY, waren Maß und Norm für Wissenschaft, Rechtsprechung und Ingenieurskunst“. In der vierteiligen Dokumentation wird gezeigt, wie es im Extremfall sogar tödlich sein kann, wenn die Hälfte der Menschheit im toten Winkel bleibt. Online abrufbar in der ARD Mediathek.

Hören:

Rechnen:

Eindrücke aus der Arbeit der Geschäftsstelle und der Kommission

Vergangene und kommende Veranstaltungen

Die Sachverständigen und die Geschäftsstelle stellen die Inhalte des Gutachtens bei verschiedensten Veranstaltung vor. Einen Überblick zu Formaten und Inhalten bekommen Sie im Folgenden. Sie können sich gern mit entsprechenden Anfragen für Vorträge per Email an uns wenden.

 

 

Ihre Geschäftsstelle für den Dritten Gleichstellungsbericht

Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V.

Postfach 50 01 51,
D-60391 Frankfurt a. M.

Website: dritter-gleichstellungsbericht.de

Twitter: @gleichgerecht

Mastodon: @gleichgerecht@mstdn.social

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik – Gemeinnütziger e. V.

Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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