Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Sehr geehrte am Dritten Gleichstellungsbericht Interessierte,

diesen Monat beschäftigt sich der Newsletter schwerpunktmäßig mit dem Thema Digitalisierung der Wirtschaft. Unter der Rubrik „Einblicke ins Gutachten“ wird vorgestellt, welche Einflüsse der Digitalisierung derzeit in der Arbeitswelt sichtbar sind und inwiefern diese sich anhand von Geschlechterlinien unterscheiden. Darum und um konkrete Ansätze, um die Digitalisierung der Arbeitswelt sowie konkret das Mobile Arbeiten geschlechtergerechter zu gestalten, geht es auch in den beiden neuen Themenblättern „Digitalisierte Wirtschaft“ und „Mobiles Arbeiten“, die unter „Aktuelles“ verlinkt sind. Der thematische Schwerpunkt des Newsletters wird zudem durch „3 Fragen an Nadja Bergmann“ ergänzt, die aus ihren Forschungsprojekten zum Themenkomplex Arbeitsbewertung, digitale Kompetenzen und Gleichstellung in Österreich berichtet.

Wie immer weisen wir zudem auf Aktuelles rund um den Gleichstellungsbericht hin: Insbesondere das Kick-Off der Veranstaltungsreihe „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ zu den Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts, das am 10. September stattfinden wird. Wir informieren Sie zudem über weitere vergangene und zukünftige spannende Veranstaltungen.

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre!

Inhalt dieser Ausgabe

Aktuelles:  Veranstaltungsreihe zum Dritten Gleichstellungsbericht startet am 10. September | Neue Themenblätter „Digitalisierte Wirtschaft“ und „Mobile Arbeit“ | Gedruckte Exemplare des Dritten Gleichstellungsberichts bestellbar

Einblick in das Gutachten: Arbeit und Arbeitsmarkt im digitalen Transformationsprozess | Neues aus der Forschung: 3 Fragen an Nadja Bergmann | Tipps zum Thema (Lesen, Sehen, Hören)

Eindrücke aus der Arbeit der Geschäftsstelle und der Kommission: Vergangene und kommende Veranstaltungen

Aktuelles

Veranstaltungsreihe zum Dritten Gleichstellungsbericht startet am 10. September

Das Gutachten zum Dritten Gleichstellungsbericht enthält 101 Handlungsempfehlungen, wie die Digitalisierung geschlechtergerecht gestaltet werden kann. Daran wollen wir mit einer Veranstaltungsreihe anschließen: Die EAF Berlin, das Harriet Taylor Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung und die Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht laden gemeinsam dazu ein, die Handlungsempfehlungen gemeinsam zu diskutieren, weiterzuentwickeln und sie nachhaltig zu verankern. Wir möchten mit Ihnen Erfahrungen und Wissen im Themenfeld Digitalisierung und Gleichstellung austauschen und konkrete Aufträge an entscheidungsfähige Akteur*innen z.B. in Politik und Wirtschaft formulieren. Die Kick-Off-Veranstaltung findet am 10. September, 10 bis 13 Uhr statt. In Kürze finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung und dem Programm auf der Homepage der EAF. Bis Januar 2022 folgen dann fünf Roundtables, die sich nochmal genauer mit den Themen Technikentwicklung, Unternehmensgründung, Plattformarbeit, Arbeitswelt und digitale Gewalt beschäftigen. Alle Veranstaltungen finden online statt.

Neue Themenblätter „Digitalisierte Wirtschaft“ und „Mobile Arbeit“

Auch diesen Monat veröffentlichen wir wieder zwei neue Themenblätter:

Im Themenblatt 3 „Digitalisierte Wirtschaft: Arbeitsmarkt – Digitalisierung – Geschlechterverhältnisse“ wird der Einfluss der Digitalisierung auf die Geschlechterverhältnisse in der Arbeitswelt aufgezeigt. Es werden zwei zentrale Hebel vorgestellt, die bedacht werden sollten, um die Weichen in Richtung Gleichstellung zu stellen: Kompetenzerwerb und die Veränderung von Arbeitsbewertungen.

Das Themenblatt 4 „Mobiles Arbeiten: Chancen und Risiken Mobiler Arbeit für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit“ beschäftigt sich mit den Chancen und Risiken Mobiler Arbeit für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit. Insbesondere wird dabei auch dem Switchen – dem Hin- und Herschalten zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit – als einer der Herausforderungen bei Mobilem Arbeiten Aufmerksamkeit geschenkt.

Gedruckte Exemplare des Dritten Gleichstellungsberichts bestellbar

Nachdem bislang ausschließlich Print-Exemplare des Gutachtens zum Dritten Gleichstellungsbericht verfügbar waren, befindet sich nun der gesamte Dritte Gleichstellungsbericht im Druck. Sie können Print-Exemplaren bereits jetzt beim BMFSFJ bestellen und werden sie dann frisch aus dem Druckerei kostenfrei zugeschickt bekommen. Zum Download steht er unter der selben Adresse bereits zur Verfügung.

Einblick in das Gutachten

Arbeit und Arbeitsmarkt im digitalen Transformationsprozess

Illustrationen von Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári

Die Digitalisierung hat in der Arbeitswelt große Umwälzungen in Gang gesetzt. In nahezu jedem Berufsfeld bringt sie Veränderungen für die dort Beschäftigten mit sich – von der Verwendung digitaler Tourenplanungssoftware in der ambulanten Pflege über den Einsatz von Industrierobotern in der Produktion bis hin zur Nutzung digitaler Medien im Schulunterricht.

Neue Technologien können Arbeitsabläufe verbessern, Beschäftigte von körperlicher Arbeit entlasten oder auch Vereinbarkeitsmöglichkeiten erweitern (Stichwort Mobile Arbeit). Sie bringen aber auch Risiken mit sich. Inzwischen wird zwar nicht mehr befürchtet, dass menschliche Arbeitsplätze in gesamtwirtschaftlich großem Ausmaß durch Computer und computergesteuerte Maschinen ersetzt werden. Dennoch ist das Substituierbarkeitspotenzial für bestimmte Berufe, Tätigkeiten und Positionen sehr unterschiedlich. Daher ist jeweils ein genauer Blick auf die Chancen und Risiken von digitalisierungsgetriebenen Veränderungen erforderlich, insbesondere, da der Arbeitsmarkt entlang von Geschlechtergrenzen strukturiert ist. Berufswahl, Karrierechancen und vertragliche Rahmenbedingungen bezüglich des Arbeitsumfangs unterscheiden sich nach wie vor stark nach Geschlecht – und schon deswegen liegt es nahe, dass Frauen und Männer in konkreten Fällen von Digitalisierung unterschiedlich betroffen sind.

Die Digitalisierung löst strukturelle Arbeitsmarktungleichheiten zuungunsten von Frauen nicht „automatisch“ auf. Vielmehr muss der Digitalisierungsprozess selbst auf vielen Ebenen geschlechtergerecht gestaltet werden. Das Gutachten zum Dritten Gleichstellungsbericht fokussiert dazu unter anderem die betriebliche Ebene und die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Als wichtiger Hebel werden leistungs- und geschlechtergerechte Arbeitsbewertungsverfahren ausgewiesen, nicht zuletzt, weil sie dazu beitragen können, den Gender Pay Gap (18 % im Jahr 2020) zu verringern. Stellen- und Tätigkeitsbeschreibungen sowie eine angemessene Erfassung der von den Beschäftigten angeforderten Kompetenzen sind dafür die Grundlage. Sie müssen in Hinsicht auf digitalisierungsbezogene Entwicklungen aktualisiert werden. Zum Beispiel heißt das, sehr genau hinzuschauen, welche digitalisierungsbezogenen Kompetenzen Beschäftigten auf bestimmten Stellen tatsächlich abverlangt werden – dies können neben rein technischen Fachkompetenzen auch etwa Kommunikationskompetenz oder eine reflektierte Mediennutzungskompetenz sein. Die Sachverständigenkommission weist darauf hin, dass insbesondere Kompetenzen von Beschäftigten in „Frauenberufen“ wie z.B. in der Pflege oftmals unterbewertet werden. Sie fordert dazu auf, sicherzustellen, dass Arbeitsbewertungssysteme und damit die Entlohnung unter den Bedingungen der Digitalisierung diskriminierungsfrei sind. Hier ist auch die Beteiligung von betrieblichen Interessensvertretungen wie Betriebsräten und Gleichstellungsbeauftragten gefragt. Um die betrieblichen Aktivitäten zu flankieren, empfiehlt die Sachverständigenkommission zudem Änderungen im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG).  Neuregelungen sollten z.B. bestimmte Standards für die im Gesetz vorgesehenen Berichte zur Gleichstellung und für die Prüfverfahren zur Entgeltregelung einfordern. Außerdem sollten sie mehr Verbindlichkeit herstellen sowie auch für kleinere Unternehmen gelten, die in der digitalen Wirtschaft häufig vorkommen.

Neues aus der Forschung – Drei Fragen an Nadja Bergmann, L&R Sozialforschung

Mag.a Nadja Bergmann forscht als Leiterin des Instituts L&R Sozialforschung in Wien unter anderem in den Feldern Arbeitsmarkt, Digitalisierung und Gender. Für das Gutachten zum Dritten Gleichstellungsbericht hat sie zusammen mit Dr. Irene Pimminger die Expertise „Gleichstellungsrelevante Aspekte der Digitalisierung der Arbeitswelt in Deutschland“ verfasst. In einem kurzen schriftlichen Interview berichtet sie uns unter anderem aus aktuellen Projekten rund um digitale Kompetenzen, Arbeitsbewertungen und partizipative Digitalisierungsansätze in Unternehmen.

Das Gutachten zum Dritten Gleichstellungsbericht hat festgestellt: In Berufsfeldern, in denen viele Frauen arbeiten, sind digitalisierungsbezogene Kompetenzen oft wenig sichtbar und fließen kaum in Angaben zu Kompetenzanforderungen und in die Arbeitsbewertung ein. Können Sie aus Ihrer aktuellen Forschung hierfür Beispiele nennen und Ansatzmöglichkeiten, um zukünftig zu einer geschlechtergerechten Arbeitsbewertung zu gelangen?

In unserem Projekt „Versteckte technologische Arbeit“ gehen wir der Frage nach, welche (verborgenen) digitalen Kompetenzen Beschäftigte im stationären Einzelhandel und der mobilen Pflege bereits tagtäglich anwenden. So ist etwa die scheinbar banale Wurstwaage im Supermarkt ein kleiner Computer, der bedient werden muss, oder Hauswirtschaftshilfen zur Unterstützung Pflegebedürftiger verwenden verstärkt Smartphones zur Dokumentation und Planung ihrer Einsätze und Tätigkeiten.

Wir haben anhand von Interviews und Beobachtungen die technologischen Anwendungen entlang des sogenannten DigComp-Schemas (European Digital Competence Framework) eingeordnet und  bei einigen der angeführten Kompetenzfelder durchaus höherwertige Anforderungen festgestellt. Dies betrifft etwa einen kompetenten Umgang mit Informationen und Daten, die Nutzung digitaler Technologien zur Kommunikation und Zusammenarbeit, hohe Problemlösungskompetenzen und die Notwendigkeit des Weiterlernens. Zusätzlich zu diesen „klassischen“ digitalen Kompetenzen wurde auch ein breites Feld weiterer Kompetenzanforderungen sichtbar. Die Ergebnisse sind online nachzulesen.  

In frauendominierten Beschäftigungsfeldern werden diese digitalen Kompetenzen aber wenig sichtbar oder zu einem angeblichen „Allgemeinwissen“ herabgestuft. Unser Ziel ist es, diese Kompetenzen sichtbar zu machen, damit sie in Arbeitsbewertungsschemen einfließen können – ähnlich wie das bei vielen männerdominierten Beschäftigungsfeldern der Fall ist.

Sie forschen aktuell auch zu Möglichkeiten, die Beschäftigten in digitalisierungsbedingte Prozesse einzubeziehen, beispielsweise wenn in Betrieben neue Technologien eingeführt werden sollen. Können Sie beispielhaft beschreiben, wie eine beteiligungsorientierte, geschlechtergerechte Gestaltung des Transformationsprozesses auf der betrieblichen Ebene gelingt?

Im Rahmen des Projektes „Talk about IT“ hatten wir die Möglichkeit, mit drei großen österreichischen Unternehmen bzw. Institutionen gemeinsam der Frage nachzugehen, wie laufende Digitalisierungsprozesse partizipativ, gender- und diversitätsgerecht gestaltet werden können. Eine Schlussfolgerung ist, dass – können nicht alle Beschäftigten einbezogen werden – jene eingebunden werden, die bislang oft „übersehen“ werden bzw. am „unteren“ Ende der Datenkette stehen: beispielsweise administratives Personal, Teilzeitbeschäftigte, Hilfsarbeiter*innen. Diese Beschäftigtengruppen sind oft weiblich dominiert, arbeiten mit unterschiedlichen Programmen und Tools, die sie aber bei deren Einführung kaum vermittelt bekommen. Gerade bei diesen Gruppen überwiegt ein „Learning by Doing“ – was das Gefühl verstärkt, nicht mit ausreichenden digitalen Kompetenzen ausgestattet zu werden, von digitalen Änderungsprozessen wenig zu profitieren und auch nicht mitreden zu können.

Ein wesentliches Ergebnis war die „Ermächtigung“ dieser bislang wenig eingebundenen Gruppen, etwa durch spezifische Schulungsangebote oder die Etablierung von „Brückenbauer*innen“ zwischen der IT und den anderen Abteilungen. Online finden Sie nähere Informationen zum Projekt.   

Zuletzt noch ein Blick über den Tellerrand: Sie leben und forschen in Österreich. Auf welche Weise werden dort Gleichstellungsfragen in Bezug auf die Digitalisierung der Arbeitswelt adressiert und bearbeitet?

Leider wird in Österreich (noch) kein so umfassender Ansatz wie in Deutschland mit dem Dritten Gleichstellungsbericht „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ und den daraus resultierenden hochkarätigen Diskussionen verfolgt.

In Österreich findet die Auseinandersetzung rund um Gleichstellungsfragen und Digitalisierung eher im Rahmen von spezifischen Programmen statt oder auf Initiative einzelner Institutionen.

Hier möchte ich zwei Beispiele hervorheben:

  • Das Programm „Laura Bassi 4.0“ der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft: Im Rahmen von bislang zwei Ausschreibungsrunden werden Projekte rund um das Thema „Digitalisierung chancengerecht gestalten!“ gefördert und
  • Der „Digitalisierungsfonds Arbeit 4.0“ der österreichischen Arbeiterkammern, in dessen Rahmen auch ein spezifischer Schwerpunkt auf Gleichstellung gelegt wird.

Vor diesem Hintergrund findet in Österreich ein Aufbau von Expertise über konkrete Projekte statt. Die Erkenntnisse wären sicher eine gute Grundlage für eine ähnliche, systematische Auseinandersetzung mit dem Thema wie in Deutschland, die aber (noch) aussteht.

 

Zur Expertise: Pimminger, Irene/Bergmann, Nadja (2020): Gleichstellungsrelevante Aspekte der Digitalisierung der Arbeitswelt in Deutschland. Expertise für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/de/article/217.gleichstellungsrelevante-aspekte-der-digitalisierung-der-arbeitswelt-in-deutschland.html

Tipps zum Thema (Lesen, Sehen, Hören)

Lesen:

Sehen:

  • Fernsehserie „Frau Jordan stellt gleich“, online abrufbar auf Joyn.de, Folge „Das I Team“

Hören:

Eindrücke aus der Arbeit der Geschäftsstelle und der Kommission

Ausgewählte vergangene und kommende Veranstaltungen

Die Sachverständigen und die Geschäftsstelle stellen die Inhalte des Gutachtens bei verschiedensten Veranstaltung vor. Einen Überblick zu Formaten und Inhalten bekommen Sie im Folgenden. Sie können sich gern mit entsprechenden Anfragen für Vorträge per Email an uns wenden.

  • Am 31.8. wird die Bundeskonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen unter dem Titel „Gleichstellung digital: Grenzen überschreiten – Horizonte öffnen“ stattfinden. Dr. Caroline Richter wird als Sachverständige das Gutachten vorstellen. Anmeldung noch möglich.
  • Um die Rolle von Betriebsrätinnen bei der geschlechtergerechten Gestaltung der Digitalisierung wird es bei der Betriebsrätinnentagung der IG Metall am 1.9. gehen. Die Sachverständige Prof. Dr. Katja Nebe wird dort zum Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht sprechen.
  • Ab dem 10. September, 10-13 Uhr: Veranstaltungsreihe „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“  – genaueres siehe oben unter "Aktuelles".

 

Ihre Geschäftsstelle für den Dritten Gleichstellungsbericht

Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V.

Postfach 50 01 51,
D-60391 Frankfurt a. M.

Website: dritter-gleichstellungsbericht.de

Twitter: @gleichgerecht

Mastodon: @gleichgerecht@mstdn.social

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik – Gemeinnütziger e. V.

Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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