Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Sehr geehrte Interessierte am Dritten Gleichstellungsbericht,

Heute ist der Dritte Gleichstellungsbericht im Bundeskabinett beschlossen worden. Alle Informationen rund um diesen Meilenstein erhalten Sie in dieser Sonderausgabe unseres Newsletters.

Das Bundeskabinett hat heute Vormittag den Dritten Gleichstellungsbericht beschlossen

In ihrer Kabinettssitzung heute Vormittag hat die Bundesregierung den Dritten Gleichstellungsbericht beschlossen. Der Dritte Gleichstellungsbericht besteht aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten der Sachverständigenkommission sowie dem Gutachten selbst, das unter dem Titel „Digitaliserung geschlechtergerecht gestalten“ bereits im Januar veröffentlicht worden war. Dem Berichtsauftrag entsprechend enthält die Stellungnahme auch eine Bilanzierung des Zweiten Gleichstellungsberichts in Form einer Analyse der Rezeption des Zweiten Gleichstellungsberichts in Politik, Medien, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Der Dritte Gleichstellungsbericht wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und dort besprochen und als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden.

Pressekonferenz mit Bundesgleichstellungsministerin Christine Lambrecht und Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok

Bundesgleichstellungsministerin Christine Lambrecht hob in der nach dem Beschluss des Kabinetts abgehaltenen Pressekonferenz noch einmal hervor, wie wichtig die gleichstellungsorientierte Gestaltung der Digitalisierung ist: „Unser Ziel ist es, alle Menschen beim digitalen Wandel mitzunehmen. Mehr noch, wir wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern mit der Digitalisierung weiter voranbringen.“ Die Ministerin begrüßte das breit aufgestellte Gutachten. Mit seinen 101 Empfehlungen biete das Gutachten eine gute Grundlage für die weitere Politikgestaltung im Handlungsfeld der Digitalisierung. Die Ministerin weist darauf hin, dass die Erkenntnisse des Dritten Gleichstellungsberichts nicht nur das BMFSFJ betreffen. Sie sollten entsprechend § 2 GGO von allen Ressorts aufgegriffen und auf die politische Agenda gesetzt werden.

Die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok stellte in der Pressekonferenz einen Überblick über die Inhalte des Gutachtens vor. Als eine Kernbotschaft formulierte sie die Notwendigkeit einer soziotechnischen Perspektive:Wir als Sachverständigenkommission sprechen uns für eine soziotechnische Perspektive auf Digitalisierung aus. Dies bedeutet, dass wir Digitalisierung nicht als ‚neutralen‘, rein technischen Prozess verstehen. Vielmehr muss der Einsatz digitaler Technologien in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext betrachtet, beurteilt und aktiv gestaltet werden.“

In diesem Sinne hat die Sachverständigenkommission drei Voraussetzungen für eine geschlechtergerechte Digitalisierung formuliert:

  1. Einen geschlechtergerechten Zugang zu relevanten Ressourcen.
  2. Die geschlechtergerechte Nutzung digitaler Technologie; diese könnte beispielsweise durch strukturelle Benachteiligung, Geschlechterstereotype oder geschlechtsbezogene Gewalt behindert werden.
  3. Eine geschlechtergerechte Gestaltung des digitalen Transformationsprozesses; Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch Technikentwicklung und -gestaltung sind hier angesprochen.

Die Sachverständigenkommission hat ihr Gutachten anhand der folgenden Bereiche der Digitalisierung strukturiert: die Digitalbranche, die digitale Wirtschaft, die digitalisierte Wirtschaft und die Digitalisierung der Gesellschaft. Zudem wurden gleichstellungspolitische Strukturen und Instrumente betrachtet. Diese Bereiche analysierte die Sachverständigenkommission mit Blick auf die Verwirklichungschancen von Frauen und Männern und formulierte darauf aufbauend Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung in Bund, Ländern, Kommunen, aber auch an Unternehmensleitungen und Betriebsrät*innen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie die Zivilgesellschaft.

Die Stellungnahme der Bundesregierung

Die Stellungnahme als Bestandteil des Gleichstellungsbericht

Teil jedes Gleichstellungsberichts ist die Stellungnahme der Bundesregierung zum Sachverständigengutachten. Die Stellungnahme wird im Verfahren der Ressortabstimmung unter Federführung des BMFSFJ erstellt.

Erweiterung des Berichtsauftrags auf die Digitalisierung der Gesellschaft wird begrüßt

Der Berichtsauftrag an die Sachverständigenkommission stand unter der Leitfrage „Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben?“. Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme, dass die Sachverständigenkommission sich nicht nur auf die digitale Wirtschaft im engen Sinne beschränkt hat, sondern den Blick auf die digitale Transformation der Gesellschaft geweitet hat.

Die Stellungnahme konzentriert sich auf jene Handlungsempfehlungen des Gutachtens, die an für die Digitalisierung zentrale Arbeitsstränge der Bundesregierung anschließen. Dazu gehören insbesondere die Vorarbeiten aus dem Zweiten Gleichstellungsbericht beispielsweise zur gleichstellungsorientierten Gestaltung der digitalen Arbeit, die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode im Hinblick auf digitalisierungsrelevante Vorhaben, die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie, die bereits Leitmaßnahmen für die digitale Lebens- und Arbeitswelt benennt, sowie die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“, die Gleichstellung als Querschnittsprinzip formuliert. Zudem berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer Schwerpunktsetzung für die Stellungnahme Initiativen und Berichte der Europäischen Union. Vor diesem Hintergrund thematisiert die Stellungnahme folgende Themen und dazugehörige ausgewählte Handlungsempfehlungen:

  1. Mehr Teilhabe von Frauen in der Digitalbranche
  2. Berufliche Selbstständigkeit in der Digitalbranche
  3. Plattformökonomie
  4. Digitalisierter Arbeitsmarkt
  5. Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit in der digitalen Transformation der Arbeitswelt
  6. Soziale Medien
  7. Geschlechtsbezogene digitale Gewalt
  8. Stärkung gleichstellungspolitischer Strukturen

Zudem nimmt die Stellungnahme auf die im Gutachten formulierten Forschungs- und Erkenntnisbedarfe sowie die Anforderungen an digitale Kompetenzen Bezug.

Viele Themen werden bereits angegangen, gleichzeitig besteht Handlungsbedarf

Die Stellungnahme macht deutlich, dass die Bundesregierung bereits in vielen der im Gutachten thematisierten Bereichen tätig geworden ist. Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf. So unterstützt die Bundesregierung z. B. das Anliegen der Sachverständigenkommission die Teilhabe von Frauen in der Digitalbranche weiter zu stärken. Dafür soll schon bei der frühkindlichen Bildung angesetzt werden, um Stereotype abzubauen bzw. diesen vorzubeugen.

Die Bundesregierung begrüßt zudem die differenzierte Analyse der Sachverständigenkommission zum Zusammenhang zwischen orts- und zeitflexiblen Arbeitsformen und den Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Erwerbs-und Sorgearbeit. Sie nimmt den Hinweis der Sachverständigenkommission ernst, dass Mobiles Arbeiten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auch Risiken aufweisen kann.

Starke gleichstellungspolitische Strukturen als Grundlage

Die Sachverständigenkommission beschreibt die gleichstellungspolitischen Strukturen und Instrumente als Nährboden für eine geschlechtergerechte Gestaltung der Digitalisierung. Die Bundesregierung schließt sich diesem Bild in der Stellungnahme an. Die Bundesregierung teilt das Anliegen, Gremien paritätisch zu besetzen, unterstreicht die Bedeutung der Berücksichtigung von Genderaspekten bei Budgetentscheidungen, und betont, dass an die erste ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie angeknüpft werden muss und die zu gründende Bundesstiftung Gleichstellung angemessen ausgestattet werden muss.

Bilanzierung des Zweiten Gleichstellungsberichts

Rezeption des Zweiten Gleichstellungsberichts

Die Stellungnahme enthält auch eine Rezeptionsanalyse, die betrachtet, wie der Zweite Gleichstellungsbericht aufgegriffen worden ist. Sie zeichnet nach, welche Impulse von dem Bericht für den gleichstellungspolitischen Diskurs und die demokratische Willensbildung ausgegangen sind.

Widerhall in Politik, Medien, Verbänden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sehr positiv

Der Zweite Gleichstellungsbericht und insbesondere das Sachverständigengutachten wurde von der Politik, Verbänden und der Zivilgesellschaft sowie in Medien und Wissenschaft sehr positiv aufgenommen. Der Gleichstellungsbericht wird als wichtiges Instrument der Gleichstellungspolitik wahrgenommen. Er wird als Quelle genutzt, um einen Überblick über die Situation der Geschlechtergleichheit in Deutschland in unterschiedlichen gesellschaftlichen Sphären zu schaffen.

Thematisch besonders stark angeknüpft wurde an den im Zweiten Gleichstellungsbericht eingeführten Indikator für Ungleichheit in der Verteilung von Sorgearbeit, den Gender Care Gap. Er ist bis heute in der Presse präsent, auch die Corona-Krise war Anlass, diesbezüglich auf den Zweiten Gleichstellungsbericht zurückzugreifen. Neben der Verteilung unbezahlter Sorgearbeit wurden zudem die Analysen des Zweiten Gleichstellungsberichts zum Thema SAHGE-Berufe (insbesondere der Pflegebereich) und Fragen ihrer Aufwertung häufig aufgegriffen. Verbände, Medien und Wissenschaft bezogen sich häufig positiv auf das im Zweiten Gleichstellungsbericht geprägte Erwerb-und-Sorge-Modell.

Zahlreiche Verbände äußerten umfassende Zustimmung zu zahlreichen Handlungsempfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts. Der Zweite Gleichstellungsbericht wurde häufig als Bestärkung der Positionen des jeweiligen Verbands empfunden. Teilweise unterstrichen Verbände mit expliziten Beschlüssen noch einmal ihre Zustimmung zu Handlungsempfehlungen aus dem Zweiten Gleichstellungsbericht und verlangten ihre Umsetzung.

Empfehlungen werden Politik

Auf Länderebene wurden eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts von der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) aufgegriffen. Die GFMK nahm beispielweise auf die Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitsmarkt- und Einkommenssituation von Frauen, die die Aufwertung erwerbsförmiger Sorgearbeit die gleichstellungsorientierte Gestaltung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und privater Sorgearbeit sowie die Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit in den Alterssicherungssystemen Bezug.

Auf Bundesebene wurden im Koalitionsvertrag zahlreiche Maßnahmen vereinbart, deren gleichstellungspolitische Relevanz aus dem Zweiten Gleichstellungsbericht hergeleitet wurde. Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts sind auch Grundlage der ersten Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung. Weiterhin wurde die Empfehlung umgesetzt, eine Transfer-Einrichtung zu schaffen: Aktuell wird die Bundesstiftung Gleichstellung aufgebaut.

 

Wie nun der Dritte Gleichstellungsbericht aufgenommen werden wird, und welche Impulse er setzen kann, wird sich zeigen. Sie können sich zu den weiteren Entwicklungen weiterhin auf unserer Homepage informieren und uns auf Twitter folgen. Die nächste Ausgabe unseres Newsletters im üblichen monatlichen Rhythmus erhalten Sie dann Ende Juni.

 

Ihre Geschäftsstelle für den Dritten Gleichstellungsbericht

Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V.

Postfach 50 01 51,
D-60391 Frankfurt a. M.

Website: dritter-gleichstellungsbericht.de

Twitter: @gleichgerecht

Mastodon: @gleichgerecht@mstdn.social

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik – Gemeinnütziger e. V.

Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wenn Sie diesen Newsletter nicht weiter beziehen wollen, können Sie hier ihre E-Mail-Adresse aus dem Verteiler austragen