Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Sehr geehrte Interessierte am Dritten Gleichstellungsbericht,

mit der letzten Newsletter-Ausgabe dieses Jahres möchten wir uns von Ihnen verabschieden. Die Gleichstellungsberichterstattung wird zukünftig in den Händen der im letzten Jahr gegründeten Bundesstiftung Gleichstellung liegen. Zum Abschied und zum Übergang gibt es weitere Informationen in der Rubrik „Aktuelles“. Hier können wir außerdem über die Veranstaltung der Robert-Bosch-Stiftung zu digitaler Gewalt berichten, bei der die Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht als Kooperationspartnerin aufgetreten ist.

Auch unser letzter Newsletter hat, wie gewohnt, einen Themenfokus: Es geht um Gender Budgeting. Ein paar letzte Tipps zum Weiterlesen, -hören und -schauen hält der Newsletter ebenfalls noch bereit, ebenso wie Hinweise auf vergangene Veranstaltungen, die spannend für Sie sein könnten.

 

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre!

Inhalt dieser Ausgabe

Aktuelles: Abschied der Geschäftsstelle | Veranstaltung „Digitale Gewalt jenseits von Hate Speech“ | 1. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung

Themenfokus: Gender Budgeting | Tipps zum Thema (Lesen, Sehen, Hören)

Einblick in die Arbeit der Geschäftsstelle und Sachverständigenkommission: Vergangene Veranstaltungen

Aktuelles

Abschied der Geschäftsstelle

Das ISS e.V. hat in den Jahren 2015 bis 2022 die Geschäftsstelle für die Gleichstellungsberichte ausgerichtet und an der Erarbeitung des zweiten und dritten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung maßgeblich mitgewirkt. Zu den Arbeitsbereichen gehörte die Begleitung der beiden Sachverständigenkommissionen, die Fertigstellung zweier Gutachten, die Bilanzierung von Wirkungen der Vorberichte, die Öffentlichkeitsarbeit und Verbreitung der Inhalte.

Anlässlich des ersten Gleichstellungstags wurde die wissenschaftlichen Begleitung der Gleichstellungsberichte vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. an die Bundesstiftung Gleichstellung symbolisch übergeben. Zu Allem rund um die Gleichstellungsberichterstattung der Bundesregierung werden Sie zukünftig dort fündig. Für die aktuelle Geschäftsstelle heißt es insofern Abschied nehmen - und verbunden damit: Alles Gute und viel Erfolg mit den kommenden Gleichstellungsberichten dem Team Gleichstellungsberichterstattung in der Bundesstiftung!

Das ISS e.V. wird auch weiterhin im Bereich Gleichstellung aktiv sein und die umfangreiche Expertise seiner Mitarbeitenden in diesem Feld in Projekten der wissenschaftlichen Politikberatung und darüber hinaus zum Einsatz bringen.

Weitere Informationen finden Sie in der „Aktuelles“ Meldung des ISS e.V.

Foto: Bundesstiftung Gleichstellung/Jan Zappner

„Digitale Gewalt jenseits von Hate Speech“

Am 30.11.2022 organisierte die Robert-Bosch-Stiftung eine Veranstaltung für Austausch, Input und Vernetzung zum Thema digitale Gewalt. Die Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht war gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. als Kooperationspartnerin bei der Veranstaltung dabei. Unter dem Titel „Umgang mit Digitaler Gewalt jenseits von Hate Speech: Zwischen Drittem Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und Digitalem Gewaltschutzgesetz – wo stehen wir, wo müssen wir hin?“ trafen sich Akteur*innen aus frauenpolitischen Verbänden und zivilgesellschaftlichen (digitalpolitischen) Initiativen, um über aktuelle Problemstellungen und nächste Schritte im Themenfeld digitale Gewalt zu diskutieren.

Weitere Informationen und eine kurze Zusammenfassung der Veranstaltung finden Sie auf unserer Webseite.

1. Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung

Am 5. und 6. Dezember fand der erste Gleichstellungstag der Bundesstiftung Gleichstellung statt. Mit dem Gleichstellungstag feierte die Bundesstiftung Gleichstellung ihren Arbeitsbeginn und lud gleichstellungspolitische Akteur*innen und Interessierte zu einem umfassenden Programm ein.

Die Leiterin des Bereichs Gleichstellungsberichterstattung bei der Bundesstiftung und ehemalige Co-Leitung der Geschäftsstelle, Dr. Ulrike Spangenberg, moderierte die Paneldiskussion „Gleichstellungsberichte der Bundesregierung – Seismografen und Motoren für Veränderung?“. Im Rahmen der Diskussion wurde die zentrale Funktion der Gleichstellungsberichte als Bestandsaufnahme der Gleichstellung hervorgehoben und wie deren Leitbilder, Ziele und Handlungsempfehlungen in den politischen Diskurs einfließen. Sie dienen als wichtiges Vermittlungsinstrument zwischen Wissenschaft und Politik und dennoch – so Dr. Ulrike Spangenberg in ihrer Einleitung des Panels – bleiben die Handlungsempfehlungen teilweise hinter ihrer gewünschten Wirkung zurück oder Themen geraten wieder aus dem Blick.

Neben zentralen Leistungen der bisherigen Gleichstellungsberichterstattung diskutierten die Podiumsteilnehmer*innen Möglichkeiten und Zielsetzungen für die Zukunft der Gleichstellungsberichte und Wege zur nachhaltigen Verankerung ihrer Erkenntnisse.

Einen detaillierten Bericht zur Paneldiskussion finden Sie auf unserer Webseite.

Themenfokus

Themenfokus Gender Budgeting

Illustrationen von Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári

Die Digitalisierung verändert das Leben vieler Menschen. Auch Fragen hinsichtlich Geschlechterungleichheiten erscheinen in einem neuen Kontext, und gleichstellungspolitische Instrumente und Strukturen müssen angepasst oder neu entworfen werden.  Gender Budgeting beschreibt die gleichstellungsorientierte Erhebung und Verwendung staatlicher Einnahmen und Ausgaben. Dadurch können eine gleichstellungsorientierte Digitalisierung gefördert und Weichen für gleiche Verwirklichungschancen gestellt werden. Diese und weitere Aspekte greift das  Themenblatt Nr. 16 – Gender Budgeting auf.

In der Vergangenheit zeigte sich, dass Männer und Frauen unterschiedlich von öffentlicher finanzieller Förderung profitieren und finanzielle Mittel vorzugsweise in männerdominierten Branchen eingesetzt werden. Dies wird am Beispiel des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets für die Covid-19 Pandemie deutlich: Unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ermöglichte es, Investitionen in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, der Sicherheit und neuer Rüstungsprojekte im Rahmen von bis zu zehn Milliarden Euro vorzuziehen. Dagegen erhielt die Pflegebranche, die einen hohen Anteil weiblicher Beschäftigter aufweist, kaum Unterstützung. In Kombination mit einem geschlechtlich strukturierten Arbeitsmarkt und einer durch Ungleichheiten geprägten Gesellschaft reproduziert eine Haushaltspolitik, die die bestehenden geschlechtsbezogenen Ungleichheiten nicht wahrnimmt, also schlimmstenfalls genau diese Ungleichheiten. Die bereitgestellten Finanzmittel zur Förderung der Digitalisierung sollten daher bewusst gleichstellungsorientiert verteilt werden. Auch bei der Vergabe von Förderung von IT-Projekten sollte berücksichtigt werden, ob eine geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Technikgestaltung verfolgt wird. Zudem ist eine geschlechterparitätische Besetzung der zuständigen Gremien wichtig, um eine geschlechtergerechte Gestaltungsmacht bei der Vergabe öffentlicher Mittel zu erreichen (siehe hierzu auch Themenblatt Nr. 14).

Im Hinblick auf die Digitalbranche zeigt sich, dass hier noch immer eine Unterrepräsentanz von Frauen herrscht und diese von Förderungen in dieser Branche weniger profitieren. Dies zeigt sich bspw.  bei digitalen Start-Up Gründungen, in denen Frauen deutlich unterrepräsentiert sind und in der Gründungsphase einen schlechteren Zugang zu Kapital haben. Die zur Verfügung gestellten Gelder begünstigen aufgrund der diskriminierenden Strukturen häufig männliche Gründer.  

Ein wichtiges Element des Gender Budgeting ist die Prüfung von Haushalts- und Fördermitteln auf ihre geschlechtsbezogenen Auswirkungen. Durch eine Gender-Budgeting-Analyse, welche digitalisierungsbezogene Investitionen vor dem Hintergrund bestehender geschlechtlicher Ungleichheiten auf ihre Wirkung hin untersucht, kann eine bessere Datengrundlage geschaffen werden. Darauf aufbauend können zukünftige Budgetentscheidungen und Instrumente an gleichstellungsorientierten Zielen ausgerichtet und Richtlinien für zukünftige Budgetaufstellungen und Gleichstellungschecks entwickelt werden.

Geschlechtsbezogene Ungleichheiten in der Digitalisierungsförderung zeigen sich auch in den Leerstellen beim Schutz und der Prävention vor digitaler geschlechtsbezogener Gewalt (siehe hierzu bspw. diese aktuelle Forderung der Frauenhauskoordinierung e.V.). Durch die unzureichende Finanzierung kann die digitale Sicherheit in Schutzräumen kaum gewährleistet und Kompetenzen im Themenfeld digitaler Gewalt in den Hilfestrukturen nicht ausgebaut werden.

Um gleiche Verwirklichungschancen für alle Personen in einer digitalisierten Gesellschaft zu ermöglichen, sollten die Strukturen für die gleichstellungsorientierte Vergabe öffentlicher Mittel gestärkt werden. Dies kann beispielsweise durch Beratungsstellen zu Fragen der Umsetzung des Gender Budgetings erfolgen.

 

Zum Weiterlesen:

Themenblatt 16: „Gender Budgeting

Kapitel C.II „Gleichstellungsorientierte Haushaltspolitik / Gender Budgeting“ im Gutachtenteil des Dritten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung

Tipps zum Thema (Lesen, Sehen, Hören)

Lesen:

  • Die Wales Women’s Budget Group hat eine Zusammenfassung zum Thema Gender Budgeting erstellt. Darin gehen sie auf Tools ein, die zur Durchsetzung eines Gender Budgeting Ansatzes beitragen sollen. Einer der Hauptaspekte, ähnlich wie in den Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommission ist die geschlechtsspezifische Analyse der aktuellen Finanzlage.
  • Auch auf der Webseite von UN-Women gibt es ein Training Manual, in dem Methoden der Gender-Budgeting-Analyse erläutert werden.

Sehen:

Hören:

  • Etwas Allgemeiner: Zum Thema feministische Außenpolitik spricht Kristina Lunz, Gründerin des Centre for Feminist Foreign Policy, im Lila Podcast von Haus Eins. Dabei bespricht sie, wie in der Außenpolitik nach jahrzehntelangem Männer-Überschuss langsam Frauen- und Gender-Perspektiven Einzug erhalten, darunter auch das Thema Gender Budgeting.

Einblick in die Arbeit der Geschäftsstelle und der Kommission

Ausgewählte vergangene Veranstaltungen

In den letzten Jahren haben die Sachverständigen und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle die Inhalte des Gleichstellungsberichts bei verschiedensten Konferenzen, Tagungen und Sitzungen vorgestellt. Auf unserer Homepage finden Sie einen Überblick über die vergangenen Veranstaltungen.

Angesichts unseres Abschieds möchten wir Sie hier auf zwei Beiträge zum „Nachhören und -sehen“ aufmerksam machen:

  • Am 21. September fand die von der Hans-Böckler-Stiftung organisierte Labor.a unter dem Thema „Gute Arbeit in der Transformation“ statt. Die ehemalige Geschäftsstellen-Mitarbeiterin Dr. Mara Kuhl moderierte die Diskussion „Wann, wenn nicht jetzt: Digitalisierung als Gelegenheitsfenster für mehr Entgeltgleichheit nutzen“ mit PD Dr. Alexandra Scheele (Universität Bielefeld) und Elisa Rabe (Bundesfrauensekretärin, Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten). Die Session können Sie online nachschauen.
  • Ein Vortrag von Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, Mitglied der Sachverständigenkommission, ist bei Deutschlandfunk Nova nachzuhören. Sie spricht über die Regulierung von Algorithmen. Sie finden den Vortrag  hier.

 

An dieser Stelle bleibt uns nun noch, uns von Ihnen zu verabschieden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Jahresausklang und alles Gute!

Ihre Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht

Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V.

Postfach 50 01 51,
D-60391 Frankfurt a. M.

Website: dritter-gleichstellungsbericht.de

Twitter: @gleichgerecht

Mastodon: @gleichgerecht@mstdn.social

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik – Gemeinnütziger e. V.

Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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