Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Sehr geehrte Interessierte am Dritten Gleichstellungsbericht,

auch in diesem Monat haben wir einiges zu berichten und es gibt gute Neuigkeiten: Die Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht wird voraussichtlich bis Ende des Jahres verlängert, wenn auch mit geringerem Stellenumfang als bisher. Kolleg*innen der Geschäftsstelle stehen daher weiter für Vorträge oder andere Anfragen zur Verfügung. Zu diesen Veränderungen in eigener Sache berichten wir in der Rubrik „Aktuelles“. Außerdem gibt es Neuigkeiten rund um die gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung und wir berichten über die UNESCO-Empfehlung zur Ethik Künstlicher Intelligenz.

In der Rubrik „Einblick ins Gutachten“ sind wir beim letzten Kapitel des Gutachtens „Strukturen und Instrumente“ angekommen. In der Zusammenfassung des Kapitels werden gleichstellungspolitische Instrumente vorgestellt sowie Empfehlungen der Sachverständigenkommission zu deren Weiterentwicklung im Zuge der Digitalisierung. Da wir nun alle Kapitel des Gutachtens vorgestellt haben, wird der Newsletter zukünftig in einem anderen, anlassbezogenen Format verschickt werden.

Während in der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht weiter zu den Themen einer geschlechtergerechten Digitalisierung gearbeitet wird, geht der Staffelstab für den Vierten Gleichstellungsbericht an die Bundesstiftung Gleichstellung über. In der Rubrik „3 Fragen an“ sprechen wir mit der Leitung der Bundesstiftung Gleichstellung über die Aufgaben der Stiftung und wie die Gleichstellungsberichterstattung in der Stiftung weitergeführt wird.

Tipps zur weiteren Lektüre und zum Anschauen zum Thema haben wir auch wieder zusammengestellt.

Abschließend gibt es wie immer Hinweise auf vergangene und Ankündigungen zukünftiger Veranstaltungen, die spannend für Sie sein könnten.

Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre!

Inhalt dieser Ausgabe

Aktuelles:  Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht bis Ende des Jahres verlängert | Bundestags-Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bespricht den Dritten Gleichstellungsbericht | Gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung in elektronische Gesetzgebung implementiert | Veranstaltung zur UNESCO-Empfehlung zur Ethik Künstlicher Intelligenz

Einblick in das Gutachten:  Strukturen und Instrumente | Drei Fragen an die Bundesstiftung Gleichstellung | Tipps zum Thema (Lesen, Sehen)

Eindrücke aus der Arbeit der Geschäftsstelle und der Kommission: Vergangene und kommende Veranstaltungen

Aktuelles

Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht bis Ende des Jahres verlängert

Die ursprüngliche Förderperiode der Geschäftsstelle im Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS e.V.) läuft zum 30. Juni 2022 aus. Voraussichtlich wird das Projekt vom BMFSFJ verlängert, sodass die Geschäftsstelle in geringerem Umfang bis Ende 2022 weiter die Ergebnisse des Dritten Gleichstellungsberichts in die Öffentlichkeit transferieren und das BMFSFJ zu Themen an der Schnittstelle von Gleichstellung und Digitalisierung beraten kann. Die Leitung des Bereichs Gleichstellung des ISS und damit auch der Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht übernimmt ab dem 01.07.2022 Mirjam Dierkes. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin wird Dr. Mara Kuhl in der Geschäftsstelle bleiben sowie Johanna Fuchs als studentische Mitarbeiterin.

Die Co-Leiter*innen Sebastian Scheele und Dr. Ulrike Spangenberg werden neue Herausforderungen angehen, ebenso die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Jutta Kühl und Dr. Johanna Storck.

Das ISS schreibt zur Zeit eine Stelle für die wissenschaftliche Mitarbeit in der verlängerten Geschäftsstelle aus. Leiten Sie diese Ausschreibung gerne an Interessierte weiter.

Bundestags-Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bespricht den Dritten Gleichstellungsbericht

Der Dritte Gleichstellungsbericht wird am 22.06.2022 Thema in einer Sitzung des Bundestags-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein. Die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok wird in das Gutachten einführen und Handlungsempfehlungen präsentieren. Im Anschluss ist eine Diskussion mit den Ausschussmitgliedern geplant.

Gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung in elektronische Gesetzgebung implementiert

Bei jeder gesetzlichen Regelung ist vorab zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Gleichstellung der Geschlechter betroffen ist bzw. gefördert werden kann. Das schreibt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) vor. Sie erhebt die Gleichstellung von Frauen und Männern zum durchgängigen Leitprinzip (§ 2 GGO). Dabei geht es darum, fachlich zu prüfen, ob ein Regelungsvorhaben unterschiedliche Wirkungen auf die Lebenssituationen von Frauen und Männern hat. Das BMFSFJ hat dafür bereits 2005 eine Arbeitshilfe erstellt, die 2021 überarbeitet veröffentlicht wurde (Arbeitshilfe gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2 GGO). Diese Arbeitshilfe ist kürzlich in der digitalen Anwendung zum Rechtsetzungsverfahren „E-Gesetzgebung“ als eigenständiges Modul in der Gesetzesfolgenabschätzung implementiert worden. Ebenfalls wurde sie jüngst verlinkt in der Software „eNorm“ zur Erstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen.

Diese Implementierung trägt dazu bei, die gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung zu stärken, wie es die Gutachten für den Dritten sowie für den Zweiten Gleichstellungsbericht fordern, und stellt einen Schritt dar in Richtung des im Koalitionsvertrag geplanten „Gleichstellungs-Checks“ künftiger Gesetze und Maßnahmen.

Veranstaltung zur UNESCO-Empfehlung zur Ethik Künstlicher Intelligenz

Die Sachverständige Prof. Dr. Claude Draude diskutierte am 25.05.2022 im Rahmen des Workshops „KI als Chance für mehr Geschlechtergerechtigkeit“  die  Empfehlung zur Ethik Künstlicher Intelligenz der UNESCO, der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur.

Auf unserer Website finden sie einen kurzen Überblick zu der Empfehlung der UNESCO und den im Workshop diskutierten Handlungsempfehlungen an die deutsche Politik.

Einblick in das Gutachten

Gleichstellungspolitische Strukturen und Instrumente

Moderne Verwaltung nutzt institutionelle Strukturen und Instrumente um Querschnittsaufgaben umzusetzen. Im Bereich Gleichstellung schaffen sie auch im Kontext der Digitalisierung wichtige Rahmenbedingungen, um gleiche Verwirklichungschancen durchzusetzen. Sie bilden sozusagen den „Nährboden“ für die geschlechtergerechte Gestaltung der Digitalisierung. Im letzten Kapitel des Gutachtens wird daher die Frage nach gleichstellungspolitischen Strukturen und Instrumenten aufgeworfen, die eine gleichstellungsorientierte Digitalisierung befördern und gewährleisten.

Dort, wo mit der digitalen Transformation neue Herausforderungen oder sogar Barrieren für die Gleichstellung entstehen, müssen Regierungen und die öffentliche Verwaltung bestehende gleichstellungspolitische Strukturen und Instrumente anpassen.

Digitalisierungs- und Gleichstellungsstrategien

Gleichstellung betrifft alle politischen Bereich und damit verbundenen Zuständigkeiten – sie ist ein Querschnittsthema. Dasselbe gilt für die Digitalisierung. Daher ist es wichtig, die beiden Querschnittsthemen Digitalisierung und Gleichstellung miteinander verschränkt zu denken und zu realisieren.

Dementsprechend empfiehlt die Sachverständigenkommission die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung mit der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie zu verschränken.  Digitalisierungsbezogene Strategien sind systematisch auf ihre Gleichstellungswirkung hin zu untersuchen und anzupassen, beispielsweise Strategien zum Thema Künstliche Intelligenz oder digitales Lernen (z.B. KI-Strategie Deutschland oder die KMK-Strategie „Bildung in der Digitalen Welt“).

Wichtig ist, dass die relevanten Gremien, die mit Digitalisierung befasst sind und Strategien erarbeiten, geschlechterparitätisch besetzt sind. Nur dann können unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen in deren Arbeit und Entscheidungen einfließen. Dadurch werden diese wirkungsvoller und gerechter.

Gender Budgeting

Im Kontext der Digitalisierung werden erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Daher ist hier das gleichstellungspolitische Instrument des Gender Budgeting relevant.  Ohne eine systematische, wirkungsorientierte und geschlechtergerechte Haushaltspolitik besteht das Risiko, dass sich bestehende geschlechtsbezogene Ungleichheiten im Zuge der Digitalisierung verfestigen oder sogar verschärfen.

Das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ermöglichte beispielsweise, Investitionen in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, der Sicherheit und neuer Rüstungsprojekte im Rahmen von bis zu zehn Milliarden Euro vorzuziehen. Dies kam tendenziell Branchen zugute, in denen überwiegend Männer beschäftigt sind. Für die Pflegebranche mit ihrem hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten war im Milliardenpaket der damaligen Bundesregierung hingegen kaum etwas enthalten. Obwohl auch die Pflegebranche bei der Digitalisierung Nachholbedarf hat – und bei der Pandemiebekämpfung eine zentrale Rolle spielt.

Gesetzes- und Technikfolgenabschätzungen

Im Kontext der Digitalisierung gewinnt insbesondere die Technikfolgenabschätzung an Bedeutung, da gerade technologische Innovationen unbeabsichtigte Risiken mit sich bringen können.

Die Qualität der Technikfolgenabschätzung sollte daran gemessen werden, dass neben technischen Aspekten politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen sowie die Menschen in ihrer Vielfalt berücksichtigt werden. Ein Beispiel sind Crash Test Dummies: Seit langem wird kritisiert, dass diese männlichen Körpern nachempfunden sind. Computersimulierte Testreihen könnten hier diverse Körper berücksichtigen, etwa die Sicherheitsbedürfnisse schwangerer Frauen. Handelsübliche Dreipunktgurte sind nicht an sie angepasst und können sogar ihren Fötus gefährden. Ein schwedischer Autohersteller bezieht solche Genderaspekte bereits bei der Entwicklung seiner Technologien ein, indem in seinen computersimulierten Testreihen u. a. „schwangere“ Dummies genutzt werden.

Wissenstransfer

Wissen zur komplexen und äußerst dynamischen digitalen Transformation liegt überwiegend in Disziplinen wie der Informatik vor. Dort sind hingegen häufig die Zusammenhänge zwischen Gleichstellung und Digitalisierung und die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen nicht bekannt. Diese Lücke an wichtigen Schnittstellen unterstreicht die Notwendigkeit des Wissenstransfers zwischen der Informatik und der Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie der Zivilgesellschaft.  Die Bundesstiftung für Gleichstellung kann das für die Gesellschaft hoch relevante Wissen spezialisierter Fachgebiete u. a. für Verwaltung und Zivilgesellschaft aufbereiten.

Zum Weiterlesen:

Themenblatt 10: „Gleichstellungspolitische Strukturen und Instrumente stärken“

Drei Fragen an die Bundesstiftung Gleichstellung

Was bringt die Bundesstiftung Gleichstellung und wie geht es mit der Gleichstellungsberichtserstattung weiter? Dazu haben wir das Direktorium der Bundesstiftung Gleichstellung Lisi Maier und Dr. Arn Sauer sowie die Leiterin des Bereichs „Wissen, Beratung, Innovation“ Dr. Regina Frey befragt.

Seit Mai 2021 gibt es die Bundesstiftung Gleichstellung. Welche Aufgaben hat die Stiftung?

Lisi Maier:  Unsere grundständigen Aufgaben sind recht klar im Errichtungsgesetz beschrieben: Die Stiftung trägt Informationen zusammen, bereitet sie auf und transferiert das Wissen dahin wo es benötigt wird. Wir können je nach Bedarf auch Studien beauftragen - wir sind aber kein klassisches Forschungsinstitut, das selbst umfangreiche Untersuchungen durchführen wird. Vielmehr liegt einer unserer Schwerpunkte darin, die praktische Gleichstellungsarbeit zu unterstützen und das u.a. durch Beratung der Verwaltung, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Wirtschaft.

Dabei probieren wir auch Neues aus, denn wir sollen laut Gesetz auch innovative Maßnahmen erproben und fördern. Auch die Vernetzung der unterschiedlichen gleichstellungspolitischen Akteur*innen stellt eine Aufgabe der Bundesstiftung Gleichstellung dar. Diese Vernetzung soll durch entsprechende Veranstaltungsformate, sowie durch unser "Offenes Haus der Gleichstellung“ ermöglicht werden. Sobald wir für die Stiftung und die Büros unserer Mitarbeitenden eine dauerhafte Liegenschaft gefunden haben, werden wir dort Konferenz- und Veranstaltungsräume, sowie Co-Working-Plätze für gleichstellungspolitische Akteur*innen zur Verfügung stellen. Da unser Aufbauteam noch auf zwei Standorte in Berlin verteilt ist, hoffen wir das es bald klappt - aber das ist auf dem Berliner Mietmarkt nicht so einfach…

Sie haben bereits das Arbeitsprogramm der Stiftung erarbeitet. Was werden die Schwerpunkte Ihrer Arbeit in den nächsten Jahren sein?

Arn Sauer: Zunächst gilt es, die Stiftung überhaupt aufzubauen. Einen Großteil unserer Energie legen wir deswegen in die Gewinnung des Personals, Beschaffung und den Aufbau interner Prozesse.

Ausgehend von dem, was Lisi Maier gerade beschrieben hat, werden wir unser Wissensangebot aufbauen – also Wissen zu Gleichstellung Schritt für Schritt aufbereiten und auf unser Internetseite stellen. Wir werden Veranstaltungen machen – zum Beispiel im Herbst den Gleichstellungstag. Vor allem aber geht es erst einmal um Bestandsaufnahmen. Wir bereiten gerade Mappings vor – also Erhebungen der verschiedenen Akteur*innen, Themen und Forschung zu Gleichstellung und Gleichstellungpreise. Dies gibt eine Orientierung über das Feld und kann mögliche Wissenslücken in Gleichstellungsthemen offenbaren. Wichtig ist uns, dass wir in gegenseitiger Verstärkung mit den bestehenden Institutionen, Personen und Wissensbeständen zusammenarbeiten. 

Auf dieser Basis werden wir in einem strategischen Prozess mit unseren Organen und Gremien und darüber hinaus Schwerpunkte setzen. Wichtig ist dabei zu wissen: der Stiftungsrat verabschiedet unser Arbeitsprogramm, das auch vorher vom Stiftungsbeirat beraten wurde.

Die Geschäftsstelle Erster Gleichstellungsbericht war bei der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. angesiedelt, die Geschäftsstellen Zweiter und Dritter Gleichstellungsbericht beim ISS e.V., und mit dem Vierten Gleichstellungsbericht wird die Zuständigkeit an die Bundesstiftung wechseln. Wie wird die Stiftung die Gleichstellungsberichterstattung weiterführen?

Regina Frey: Es macht viel Sinn, die Geschäftsstelle an der Bundesstiftung anzudocken, denn das verspricht Konstanz und Synergien. Die Gleichstellungsberichterstattung wird einen eigenen dauerhaften Bereich in der Stiftung bilden, der jedoch eng verzahnt mit dem Bereich „Wissen, Beratung und Innovation“ und auch der Öffentlichkeitsarbeit sein wird. Auch hier wird gerade das Personal akquiriert, das dann die Arbeit konkret ausgestalten wird. Auch wir sind natürlich gespannt darauf, ob der nächste Gleichstellungsbericht wieder einen thematischen Schwerpunkt haben wird und wenn ja welchen und wen das BMFSFJ in die Sachverständigenkommission beruft. Die Bundesstiftung will die Gleichstellungsberichte jedenfalls in Zukunft in der gleichen fachlichen Qualität fortführen, wie sie die derzeitige Geschäftsstelle für den Dritten Gleichstellungsbericht zeigt – wohlwissend, dass die Latte hier hoch liegt.

Tipps zum Thema (Lesen und Sehen):

Lesen:

Sehen:

  • Das ZDF zeigt in seiner Reihe „Digital Empire“ zurzeit den Dokumentationsfilm „Programmierte Ungerechtigkeit“ von Edith Löhle und Lena Nagel. Die Doku beschreibt anhand vieler Beispiele wie Algorithmen Menschen in Alltag und Beruf diskriminieren. Außerdem wird erklärt, was gesetzliche Regelungen wie der Data Act dagegen tun können und warum dieser nicht weit genug geht. 

Eindrücke aus der Arbeit der Geschäftsstelle und der Kommission

Ausgewählte vergangene und kommende Veranstaltungen

Die Sachverständigen und die Geschäftsstelle stellen die Inhalte des Gutachtens bei verschiedensten Konferenzen, Tagungen und Sitzungen vor.

Auf unserer Homepage finden sie einen Überblick über die vergangenen und bisher geplanten Veranstaltungen. Wenn Sie selbst eine Veranstaltung planen, können Sie sich gern mit entsprechenden Anfragen für Vorträge per Email an uns wenden.

 

Ihre Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht

Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V.

Postfach 50 01 51,
D-60391 Frankfurt a. M.

Website: dritter-gleichstellungsbericht.de

Twitter: @gleichgerecht

Mastodon: @gleichgerecht@mstdn.social

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik – Gemeinnütziger e. V.

Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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