Das Arbeitspapier der Gesellschaft für Informatik e.V.[1] dokumentiert die Veranstaltung „Diskriminierende KI? Risiken algorithmischer Entscheidungen in der Personalauswahl“ vom 25. Mai 2021[2].
Die Beiträge werfen einen kritischen Blick auf Diskriminierungspotenziale von KI-Systemen in Personalprozessen: „Sie [die Systeme] sollen eine möglichst effiziente, sichere und vorurteilsfreie Auswahl geeigneter Bewerber*innen ermöglichen. Die Praxis zeigt jedoch, dass entsprechende Systeme erhebliche Diskriminierungsrisiken bergen. Diese Risiken werden von den einschlägigen Gesetzen, allem voran der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, nur unzureichend adressiert. Zu diesem Ergebnis kommt nicht nur die rechtswissenschaftliche Analyse des Forschungsprojekts „ExamAI – KI Testing & Auditing“, sondern auch das Gutachten zum Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.“
Direkte Bezüge zum Gleichstellungsbericht werden durch mehrere Beiträge hergestellt. So unter anderem durch: