31. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK)

29.07.2021
Text im Bild: GFMK 2021 Mecklenburg Vorpommern. 31. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder

Am 23. und 24. Juni 2021 traf sich die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK)[1] zum 31. Mal. Dabei wurden u. a. Themen an der Schnittstelle von Gleichstellung und Digitalisierung diskutiert. Die Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok[2], führte dazu in die Inhalte des Gutachtens für den Dritten Gleichstellungsbericht ein.

Die GFMK fasste zudem vier aus Digitalisierungs- und Gleichstellungsperspektive relevante Beschlüsse[3].

Arbeitsbedingungen in der digitalen Plattformökonomie verbessern

Die GFMK thematisierte die Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie und weist dabei insbesondere auf die Risiken der Ausweitung von Plattformarbeit hin. Diese befördert u. a. die zunehmenden Entwicklung weg vom Normalarbeitsverhältnis zu atypischen Beschäftigungsformen wie Minijobs und befristeten Arbeitsverhältnissen hin. Die GFMK fordert die Bundesregierung deswegen auf, die Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie zu verbessern. Dafür sollen bspw. geeignete Maßnahmen entwickelt werden, die vor allem Plattformbetreibende in die Verantwortung nehmen. Beispiele sind die Vergabe von Zertifikaten und Gütesiegeln für die Einhaltung von Qualitätsstandards oder die Verpflichtung Kommunikationsstrukturen für Mitarbeitende zu etablieren. Zudem soll auf europäischer Ebene auf gesetzliche Mindeststandards zu Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie hingewirkt werden. Nicht zuletzt soll Forschung zur arbeits- und sozialrechtlichen Stellung von Plattformarbeitenden eine erschöpfende, geschlechterdifferenzierte Datenlage für die Entwicklung angemessener Maßnahmen schaffen.

Zudem verweist die GFMK explizit auf die Handlungsempfehlungen der Sachverständigenkommission[4]. (Beschluss zu Top 6.3)[5]

Frauen in der Computer- und Videospielbranche und der Gaming-Community stärken

Weiterhin widmete sich die GFMK der Geschlechterdimension von Computer- und Videospielen. Diese nehmen im Medienalltag eine immer bedeutendere Rolle ein. Doch obwohl etwa die Hälfte der Gamer*innen weiblich sind, sind Frauen als Arbeitnehmerinnen in der Gaming-Branche (z. B. als Spieleentwicklerinnen) deutlich unterrepräsentiert. Zudem sind die Spielinhalte von sexistischen Geschlechterstereotypen geprägt. Die GFMK fordert deshalb die Bundesregierung auf, Geschlechterstereotype in der Computer- und Videospielbranche stärker in den Blick zu nehmen und Frauen in der Branche und der Gaming-Community zu stärken. Konkret soll bspw. bei der Förderung von Computerspielen besonders auf innovative Spiele gesetzt werden, die das Potenzial haben Geschlechterstereotype in der Gaming-Community abzubauen. Zudem sollen weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Studentinnen-Anteils im MINT-Fächern initiiert werden. (Beschluss zu Top 8.1.)[6]

Einberufung einer Arbeitsgruppe „Digitalisierung“

Es wurde zudem eine temporäre „Arbeitsgruppe Digitalisierung“ ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe soll Digitalisierungsprozesse in der Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich gesetzlicher Initiativen unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten zu bewerten und zu begleiten. Weiter wird die Arbeitsgruppe die Umsetzung der im Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung[7] geforderten Maßnahmen beurteilen und begleiten und anlassbezogene Beschlussvorlagen für die GFMK erarbeiten. (Beschluss zu Top 8.2.)[8]

Entgeltgleichheit in der Digitalbranche

Die GFMK spricht sich zudem deutlich für die Förderung von Entgelttransparenz und -gleichheit aus. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in seiner aktuellen Fassung, so stellt die GFMK fest, ist nicht ausreichend wirksam und wird dem Ziel, der Beseitigung von Entgeltdiskriminierungen, nicht gerecht. Das Gesetz soll daher (nicht nur in der Digitalbranche) ausgeweitet werden, bspw. soll es auch für Betriebe mit weniger als 200 Beschäftigten gelten. Auch die Berichtspflicht der Arbeitgebenden soll erweitert werden: Gehaltsstatistiken müssen aufgeschlüsselt nach Geschlecht bereitgestellt werden. Betreffend die Digitalbranche verweist die GFMK insbesondere auf die Handlungsempfehlungen zur Herstellung der Entgeltgleichheit[9] in B.II.2.3 und B.III.1.3 des Gutachtens zum Dritten Gleichstellungsbericht[10]. (Beschluss zu Top 6.1.)[11]

Links:

  1. https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/Startseite.html
  2. https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/de/article/110.aysel-yollu-tok.html
  3. https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/beschluesse-31-gfmk_1624560573.pdf
  4. https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/de/article/280.digitalisierung-geschlechtergerecht-gestalten-101-handlungsempfehlungen.html
  5. https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/beschluesse-31-gfmk_1624560573.pdf
  6. https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/beschluesse-31-gfmk_1624560573.pdf
  7. https://www.bmfsfj.de/resource/blob/184436/a8af6c4a20b849626c1f735c49928bf0/20210727-dritter-gleichstellungsbericht-data.pdf
  8. https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/beschluesse-31-gfmk_1624560573.pdf
  9. https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/de/article/280.digitalisierung-geschlechtergerecht-gestalten-101-handlungsempfehlungen.html
  10. https://www.dritter-gleichstellungsbericht.de/kontext/controllers/document.php/130.b/e/41aa0a.pdf
  11. https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/beschluesse-31-gfmk_1624560573.pdf